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BGH, 27.08.1953 - 2 StR 241/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38
Zur Anwendung des § 51 StGB.
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 2 StR 241/53
Die Psychopathie ist keine Geisteskrankheit, sondern eine Störung des Gefühls- und Willenslebens, die sich als krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Sinne des § 51 StGB darstellen kann (RGSt 73, 121). - RG, 16.10.1923 - IV 327/23
Kann ein Lehrherr auch dann als Lehrer oder Erzieher im Sinne von § 174 Nr. 1 …
Auszug aus BGH, 27.08.1953 - 2 StR 241/53
Unerheblich ist es, dass der Angeklagte diesen Auftrag durch falsche Angaben erschlichen hatte (vgl. RGSt 57, 383).